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  • Ablauf
    Zur Terminvereinbarung nehmen Sie Kontakt zu mir auf und halten die Verordnung bereit. In der ersten Therapieeinheit führen wir ein Anamnesegespräch, in welches etwaige Befunde mit einbezogen werden und es wird eine Untersuchung durchgeführt. Gemeinsam setzen wir Therapieziele und besprechen den weiteren Therapieverlauf. Je nach Bedarf werden die nächsten Termine und die Dauer der Therapie ausgemacht. In der letzten gemeinsamen Therapieeinheit erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine Teilkostenübernahme zu beantragen. Sollten Sie zusatzversichert sein, können Sie die Rechnung zusätzlich mit Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung abrechnen.
  • Wie kommen Sie zu einem Hausbesuch?
    Vor Behandlungsbeginn müssen Sie sich eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie im Hausbesuch von ihrem Haus- oder Facharzt oder -ärztin ausstellen lassen. Wollen Sie die Behandlungskosten zum Teil von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, benötigen Sie zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung der Krankenkasse dieser Verordnung (durch die Coronasituation derzeit bei der ÖGK außer Kraft gesetzt) innerhalb der ersten zwei Wochen nach Therapiebeginn.
  • Was soll beim ersten Termin vorhanden sein?
    - Aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbild, Arztbrief, ...) - Verordnung (eventuell chefärztlich bewilligt) - Bequeme Kleidung - Handtuch - Feste Schuhe, die für drinnen geeignet sind
  • Termin absagen
    Ich bitte Sie, Termine mindestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Ansonsten muss ich den Termin aus organisatorischen Gründen zur Gänze verrechnen.
  • Rückerstattung durch die Krankenkasse
    Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge für physiotherapeutische Leistungen zurückerstattet. Der Kostenzuschuss erfolgt nur mit chefärztlich bewilligter Verordnung (durch die Coronasituation derzeit bei der ÖGK außer Kraft gesetzt) innerhalb der ersten zwei Wochen nach Therapiebeginn. Diese Verordnung muss zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie für eine genaue Angabe ihre Krankenkasse.

Gut zu wissen!

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